Anfrage Träger

Sie suchen Personal für Ihre Einrichtungen?

Wir, die Gründer des dreh-werk für pädagogische und soziale Dienste, betreuen seit 2010 ausschließlich Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit unserer Vermittlung von pädagogischen Kräften. Nun haben wir mit Spreewerk begonnen, auch andere Arbeitsbereiche mit Personal zu vermitteln.

Durch unsere Qualifizierung und Spezialisierung sind Sie bei uns in guten Händen.

Unser Schwerpunkt liegt in der Arbeitnehmerüberlassung. Ob für kurze oder längere Zeit, wir helfen Ihnen gern weiter. Unsere Mitarbeiter*innen kommen aus den Bereichen Pädagogik und Verwaltung.

Personalüberlassung

Sie benötigen temporär eine Unterstützung?
Dann helfen wir Ihnen schnell mit unseren Mitarbeiter*innen für kurz- oder längerfristig aus.

Dafür stehen wir

Unser Herz und unsere Arbeit widmen wir den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Wir schätzen und respektieren unsere Mitarbeiter*innen, weil sie ein Teil unserer Arbeit sind.

Qualität für Sie

Unsere Erfahrungen und unser persönliches Fachwissen sorgen für die optimale Besetzung Ihrer Stelle. Dabei prüfen wir alle Unterlagen auf Vollständigkeit und beurteilen anhand zahlreicher Kriterien.

Auftrags-Formular Einrichtungen

Nutzen Sie zur Anfrage bitte unser Formular:

Formular:

FAQ

Fragen und ihre Antworten:

Das Zeitarbeitsunternehmen sollte unbedingt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und sämtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Tarifzugehörigkeit) vorweisen können. Sie sollten darauf achten, dass das Zeitarbeitsunternehmen im Schwerpunkt Pädagogik tätig ist und auch qualifizierte Ansprechpartner*innen hat. Wir empfehlen dem Träger die Zusammenarbeit mit mindestens 3 Zeitarbeitsunternehmen, denn ein Unternehmen kann es nicht Stämmen.

Wir schließen mit einer Fach- und Hilfskraft einen Arbeitsvertrag ab und entsenden diesen zur Arbeitsleistung an Ihre Einrichtung. Unser Mitarbeiter*in übernimmt Aufgaben in Ihrer Einrichtung, die Sie im Rahmen ihrer/seiner Qualifikation natürlich selbst bestimmen. Dazu wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, der beinhaltet alle wichtigen Angaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Sie stellen einfach Ihre Personalanforderung, die Sie online, per E-Mail und per Telefon an uns richten können. Sie entscheiden wie lange der Auftrag gehen soll und zu wieviel Stunden. Wir schauen dann, ob wir passendes Personal für Sie frei haben.

  • Sie erhalten schnelle Hilfe von Fach- und Hilfskräften
  • Sie bekommen Unterstützung für kurze oder längere Zeiträume
  • Sie entlasten Ihre Mitarbeiter*innen
  • Sie tragen kein Arbeitgeberrisiko
  • Sie bezahlen nur für produktive Stunden

Die Abrechnung erfolgt nur für produktive Stunden bei Ihnen. Diese werden wöchentlich auf Grundlage des Tätigkeitsnachweises abgerechnet. Die Rechnungslegung erfolgt nach der Qualifikation und dem Stundenverrechnungssatz und kann von Ihnen kalkuliert werden. Weitergehende Kosten entstehen Ihnen nicht.

Da die Welt bunt ist, haben auch wir unterschiedliche Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichen Qualifikationen. Hier ein kleiner Überblick:

ERZIEHER*IN
(ab Beantragung der staatlichen Anerkennung)

PÄDAGOGE*PÄDAGOGIN B.A./M.A./DIPLOM
(Studienabschluss Bereich Pädagogik in Deutschland)

HEILERZIEHUNGSPFLEGER*IN
(staatlich anerkannt)

PÄDAGOGE*PÄDAGOGIN B.A./M.A./DIPLOM 
(anrechenbare Quereinsteiger*innen)

PÄDAGOGISCHE HILFSKRAFT*

VERWALTUNGSKRÄFTE*

Unser Arbeitsvertrag wird geregelt über den Tarifvertrag iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Jede/r Mitarbeiter/in* wird nach der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung in die passende Entgeltgruppe eingruppiert und erhält von uns eine übertarifliche Bezahlung.

Unsere Mitarbeiter*innen sind bei der VBG versichert. Sie werden gemäß den Richtlinien der VBG unterwiesen und wir lassen durch einen von uns beauftragten Betriebsarzt alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführen.

Wir sind Arbeitgeber im Sinne des Arbeits- und Sozialrechts und sind für die Zahlung der Sozialbeiträge verantwortlich. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen.